Jetzt schon sicher sein.

bAV-Arbeitgeberzuschüsse anpassen und
volle Fördergrenze ausnutzen.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist bereits seit Anfang dieses Jahres in Kraft. Neben vielen Verbesserungen bringt es auch Arbeitgeberpflichten mit sich. Arbeitgeber sind zukünftig verpflichtet eine Entgeltumwandlung in Direktversicherung und Pensionskasse mit einem Arbeitgeberzuschuss
(Weitergabe der Sozialabgabenersparnis) zu unterstützen.

Gruppenarbeit vor einem PC



Der Pflichtzuschuss gilt für Neuverträge ab dem 01.01.2019, für bestehende erst ab dem 01.01.2022.
Wichtig ist jetzt, wie geht der Arbeitgeber damit um?

Unsere Empfehlung: Jetzt schon sicher sein und alle Verträge umstellen!

Die bAV-Erhöhungsaktion 2018


Vorteile für Arbeitgeber

  • Noch vor dem Stichtag Arbeitgeber-Zuschuss für alle Arbeitnehmer einrichten
  • Zur Vereinfachung für den Arbeitgeber, Zuschuss pauschal von 20%


Vorteil für Arbeitnehmer

  • Von der Erhöhungsaktion profitieren
  • Fördergrenzen ausnutzen und ggf. Rechnungszins sichern
  • Einschluss der Dynamik für die Beitragsbemessungsgrenze (BBG), damit künftige Anpassungen automatisch durchgeführt werden



Ihre Kunden haben die Möglichkeit, die Beiträge zu bestehenden Direktversicherungs- und Pensionskassenverträgen zu erhöhen. Die Aktion bezieht sich auf Verträge mit einem garantierten Rechnungszins in Höhe von 0,9 % und 1,25%.

Die Erhöhungsaktion gilt noch für Verträge bis Eingang am 15.12.2018.

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Unser Serviceteam hilft Ihnen gerne weiter.