Alles im Blick.
Mit dem Wegweiser bAV.
Durchführungswege, steuerliche Aspekte, gesetzliche Regelungen – die Bandbreite der Themen rund um die betriebliche Altersvorsorge ist umfangreich. Mit dem bAV-Wegweiser bieten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Aspekte: Informationen zu aktuellen Gesetzen, zu unseren Produkten und Tarifen sowie Verkaufsansätze und Unterlagen für Ihren Arbeitsalltag.
Verkaufsansätze
Produkte & Tarife.
Individuelle Lösungen zur Betriebsrente.
Häufige Fragen zur Betriebsrente
Was spricht für eine betriebliche Altersvorsorge?
Die gesetzliche Rente ist höchstens noch eine Grundversorgung. Von ihr kann im Alter niemand mehr leben. Die betriebliche Altersvorsorge, die vom Staat durch die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit der Beiträge besonders gefördert wird, kann eine gute Alternative bieten.
- Die Beiträge sind bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG) steuer- und sozialabgabenfrei.
- Die Versorgung wird sofort unverfallbar. Das heißt sie bleibt auch bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen erhalten und ist in der Ansparphase Hartz-IV-sicher.
Was ist eine Entgeltumwandlung?
Bei der Entgeltumwandlung zahlt der Arbeitnehmer die Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung direkt aus dem Bruttoeinkommen. Da diese aus dem Bruttoeinkommen stammen, reduziert sich das zu versteuernde Einkommen. Somit sinkt die Steuerlast. Weiter sind im Rahmen der Entgeltumwandlung die Beiträge innerhalb bestimmter Grenzen sozialversicherungsfrei. Durch die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis ist der tatsächliche Nettoaufwand deutlich geringer. Seit 2019 ist der Arbeitgeber verpflichtet seine Sozialversicherungsersparnisse (15% der Entgeldumwandlung) an den Arbeitnehmer als Zuschuss weiterzureichen.
Wie funktioniert die staatliche Förderung?
Erst die zur Auszahlung kommenden Leistungen in der Rentenphase müssen als sonstige Einkünfte zu einem dann meist geringeren Steuersatz als imaktiven Berufsleben. Zudem müssen Pflicht- und freiwillig Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung aus diesen Leistungen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen.
Was passiert, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt?
Der Arbeitnehmer erhält ab Beginn ein unwiderrufliches Bezugsrecht auf die Versicherungsleistung, da Anwartschaften aus Entgeltumwandlung sofort gesetzlich unverfallbar sind. Die erreichten Betriebsrentenansprüche bleiben deshalb auch bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen erhalten. Der Arbeitnehmer kann die Versorgung mitnehmen und privat aus eigenen Beiträgen oder als Entgeltumwandlung beim neuen Arbeitgeber fortführen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Was passiert mit der Betriebsrente während der Elternzeit oder längerer Krankheit?
Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, die bisher über Entgeltumwandlung finanzierte Versorgung mit privaten Mitteln weiterzuzahlen oder beitragsfrei zu stellen. Im Falle einer Beitragsfreistellung kann die Beitragszahlung innerhalb von 36 Monaten wieder aufgenommen und fortgeführt werden.
Was geschieht bei Arbeitslosigkeit?
Die erreichte Versorgung bleibt erhalten und wird in der Ansparphase nicht auf das Arbeitslosengeld II (Hartz-IV) angerechnet. Es besteht die Möglichkeit, die bisher über Entgeltumwandlung finanzierte Versorgung mit privaten Mitteln weiterzuzahlen oder beitragsfrei zu stellen. Im Falle einer Beitragsfreistellung kann die Beitragszahlung innerhalb von 36 Monaten wieder aufgenommen und fortgeführt werden. Auch bei Insolvenz des Arbeitgebers ist die Betriebsrente sicher. Sie fällt nicht in die Insolvenzmasse des Arbeitgebers. Die Leistungen kommt bei Fälligkeit direkt von uns.
Durchführungswege
Was ist eine Direktversicherung?
Das ist ein Versicherungsvertrag, den der Arbeitgeber für seinen Mitarbeiter abschließt. Versicherungsnehmer ist also der Arbeitgeber, versicherte Person der Arbeitnehmer. Die Versicherungsleistungen stehen dem Arbeitnehmer bzw. seinen Hinterbliebenen zu – sie sind als versorgte Personen bezugsberechtigt. Dieses Bezugsrecht ist bei einer Direktversicherung mit Entgeltumwandlung sofort unwiderruflich. Die Direktversicherung ist im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) in § 1 b Abs. 2 geregelt.
Was ist eine Pensionskasse?
Eine Pensionskasse ist ein Lebensversicherungsunternehmen, das ausschließlich betriebliche Altersvorsorge betreibt. Dabei schließt der Arbeitgeber mit der Pensionskasse, ähnlich der Direktversicherung, für seinen Mitarbeiter einen Versicherungsvertrag ab. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, versicherte Person der Arbeitnehmer. Die Versicherungsleistungen stehen dem Arbeitnehmer bzw. seinen Hinterbliebenen zu. Dieses Bezugsrecht ist bei einer Pensionskassenversorgung mit Entgeltumwandlung sofort unwiderruflich. Die Pensionskasse ist im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) in § 1 b Abs. 3 geregelt.
Was ist eine Unterstützungskasse?
Die rückgedeckte Unterstützungskasse ist der optimale Durchführungsweg für hohe Leistungen bei Erwerbsminderung und Eintritt in den Ruhestand oder zur Absicherung der Hinterbliebenen. Die laufenden Zuwendungen an die Unterstützungskasse sind für den Arbeitnehmer steuerfrei. Erst die im Rentenalter fällig werdenden Versorgungsleistungen (Rente oder Kapitalauszahlung) unterliegen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Der Steuersatz ist dann in der Regel geringer als in der aktiven Zeit.
Was ist eine Pensionszusage?
Über eine Pensionszusage können wie bei der Unterstützungskasse sehr hohe Versorgungen zugesagt werden. Mit einer Pensionszusage verspricht das Unternehmen dem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen für Alter, bei Invalidität und Tod. Es geht dabei selbst eine Verpflichtung ein und ist Versorgungsträger.Der besondere Vorteil der Pensionszusage besteht darin, dass die Leistungen sowohl in der Höhe als auch im Umfang ganz nach Bedarf gestaltet und flexibel dotiert werden können.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG).
Für Sie zusammengefasst.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist seit dem 1. Januar 2018 in Kraft. Das Gesetz zielt vor allem darauf ab, die Betriebsrente in kleinen und mittleren Unternehmen zu verbreiten.
Grundsätzlich gilt:
Bisherige bAV-Systeme bleiben bestehen und können Mitarbeitern weiterhin angeboten werden. Die bestehenden Verträge können unverändert fortgeführt werden.
Bisher und in Zukunft - Ihr bestehendes bAV System |
Neu ab 2018 - „Sozialpartner-Rente“ (innerhalb tarifvertraglicher Lösungen) |
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Mögliche Durchführungswege | Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionszusage |
Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds |
Garantien | Garantierte Leistungen | Keine garantierten Leistungen, das heißt die spätere Rentenhöhe kann schwanken |
Anlagemöglichkeiten | Klassische Tarife, fondsgebundene Tarife, Tarife mit Indexpartizipation |
Vorgabe durch Tarifvertragsparteien |
Auszahlung der Leistung |
Lebenslange Rente oder einmalige Kapitalauszahlung |
Nur lebenslange Rente |
Gestaltungsmöglichkeiten | Firmenindividuelle Gestaltung möglich |
Modell der Tarifvertragsparteien maßgeblich |
Einstandspflicht des Arbeitgebers |
Ja - bei entsprechender Ausgestaltung jedoch keine Haftung |
Nein, da reine Beitragszusage („pay and forget“) |
Zusätzlicher Sicherungsbeitrag des Arbeitgebers |
Nein | Ja, durch Tarifvertragsparteien festlegbar |