Planung mit Weitblick

GenerationenBeratung mit der Bankenkooperation - eine unserer Kernkompetenzen in der Beratung.

Mit der GenerationenBeratung wird der Vorsorgegedanke erst zu Ende gedacht. Im vertrauten Dialog erarbeiten wir gemeinsam das passende Konzept für jeden Einzelnen.

"Es kommt nicht darauf an, die Zukunft vorherzusagen, sondern darauf, auf die Zukunft vorbereitet zu sein."
(Perikles)

Infoflyer - Besondere Kundenerwartungen erfordern überzeugende Lösungen(PDF 1,8 MB)

Heute gestalten, worauf es morgen ankommt.

Steueroptimierte Vermögensübertragung

Sofort beginnende Rentenversicherung

Sofort beginnende Rentenversicherungen können steueroptimiert übertragen werden. Die Freibeträge werden durch die vorteilhafte Anwendung des §14 Bewertungsgesetz geschont und können nach Ablauf von 10 Jahren erneut genutzt werden. Die Rente wird lediglich in Höhe des günstigen Ertragsanteils der versicherten Person der Steuer unterworfen. Die steueroptimierte Vermögensübertragung mit einer sofort beginnenden Rentenversicherung ermöglicht eine flexible Vermögensübertragung außerhalb der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge.

Steueroptimierte Vermögensübertragung

Aufgeschobene Rentenversicherung gegen Vorbehaltsnießbrauch

Der Rentenversicherungsvertrag wird unter Vorbehalt des Nießbrauchs

  • an dem Ertrag zum Laufzeitende und
  • an der Rückkaufsleistung übertragen.

Der Nießbrauchvorbehalt reduziert den Steuerwert der Übertragung, und die Freibeträge werden optimiert.

Enkelpolice und Berliner Testament Police

Enkelpolice
Die Enkelpolice bietet die Möglichkeit, das Vermögen der Enkelkinder auf- und auszubauen. Während der Vertragslaufzeit können Änderungswünsche flexibel umgesetzt werden. Die Rechtsnachfolgeregelung verhindert unerwünschten Vermögensabfluss oder vorzeitige Verfügungsmöglichkeiten im Todesfall eines Großelternteils.

Berliner Testament-Police
Mit dem Berliner Testament möchten Kunden sicherstellen, dass im ersten Erbgang der Ehegatte Alleinerbe ist. Oftmals wird dadurch beim Schlusserben eine vermeidbare Erbschaftsteuerlast ausgelöst. Mit der Berliner Testament-Police werden weitere Freibeträge genutzt und ein unerwünschter Vermögensabfluss zu Lebzeiten wird verhindert.

Aufteilung der VN-Eigenschaft/99/1-Modell

Die Aufteilung der Versicherungsnehmereigenschaft führt dazu, dass nur mit dem Einverständnis beider Versicherungsnehmer flexible Entnahmen während der Laufzeit getätigt werden können. Die Police wird verschenkt, aber die Verfügung wird reglementiert. Der Freibetrag steht in 10 Jahren wieder zur Verfügung und der Ertrag, welcher der Police gutgeschrieben wird, stellt keine weitere steuerrelevante Schenkung dar.

Wir begleiten Sie bei der GenerationenBeratung

Ihre Ansprechpartner






Wissen, das zählt

Unser Weiterbildungsangebot