Absicherung für jeden
Sollten Ihre Kunden eine BU-Versicherung nicht oder nur mit hohen Beiträgen abschließen können, könnte sich eine Grundfähigkeitsversicherung eher eignen. Auch wenn leichtgradige Vorerkrankungen vorliegen.
Die eigene Arbeitskraft ist die Basis für das finanzielle Wohlergehen. Bei Verlust grundlegender körperlicher Fähigkeiten stehen wir Ihren Kunden mit der Grundfähigkeitsversicherung finanziell zur Seite.
Sollten Ihre Kunden eine BU-Versicherung nicht oder nur mit hohen Beiträgen abschließen können, könnte sich eine Grundfähigkeitsversicherung eher eignen. Auch wenn leichtgradige Vorerkrankungen vorliegen.
Der Erhalt der Grundfähigkeitsrente ist ungebunden an die Erwerbs- oder Berufsfähigkeit. Das heißt, Ihre Kunden erhalten die monatliche Rente, auch wenn sie trotz Beeinträchtigung ihre Tätigkeit ausüben können.
Wenn es drauf ankommen, sind wir da: Der Leistungsanspruch Ihrer Kunden wird von uns innerhalb von zehn Tagen geprüft.
Der Verlust einer Grundfähigkeit führt zu großen Herausforderungen und beeinflusst den Alltag stark. Sichern Sie Ihre Kunden finanziell mit der Grundfähigkeitsversicherung ab.
Unsere Versicherungsbedingungen sind einfach, nachvollziehbar und transparent formuliert. Der Verlust einer Grundfähigkeit ist eindeutig definiert.
Solange der Verlust einer Grundfähigkeit besteht, zahlen wir die garantierte Grundfähigkeitsrente aus. Sollte die Grundfähigkeit dauerhaft verloren gehen, erhalten Ihre Kunden die monatliche Rente bis zum vereinbarten Versicherungsende.
Die monatliche Rente wird Ihren Kunden ausgezahlt, wenn für mindestens ein halbes Jahr eine Grundfähigkeit verloren geht.
Der Versicherungsschutz kann zu bestimmten Anlässen, wie zum Beispiel die Geburt eines Kindes oder eine Hochzeit, ohne Gesundheitsprüfung erhöht werden.
Der Wechsel in die BUV ist mit Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung möglich. Zusätzlich bei Antritt einer Tätigkeit, sobald das Studium oder die Ausbildung beendet wurde. Der Wechsel ist ohne oder mit vereinfachten Gesundheitsfragen möglich.
Bei Abschluss vor dem 18. Lebensjahr
Bei Erhöhung der Regelaltersgrenze der DRV können Ihre Kunden, ohne erneute Gesundheitsprüfung, die Grundfähigkeitsversicherung verlängern.
Bei uns können die Kinder Ihrer Kunden bereits ab dem 7. Lebensjahr vor dem Verlust einer Grundfähigkeit versichert werden. So können auch berufstätige Eltern finanziell entlastet werden, wenn sie sich bei Verlust einer Grundfähigkeit um ihr Kind kümmern müssen.