Grundfähigkeitsversicherung

Existenzgrundlage absichern

Die eigene Arbeitskraft ist die Basis für das finanzielle Wohlergehen. Bei Verlust grundlegender körperlicher Fähigkeiten stehen wir Ihren Kunden mit der Grundfähigkeitsversicherung finanziell zur Seite.

Grundfähigkeitsversicherung

Leistungsstark und zuverlässig

Alle Vorteile auf einen Blick

  • Absicherung für jeden

    Sollten Ihre Kunden eine BU-Versicherung nicht oder nur mit hohen Beiträgen abschließen können, könnte sich eine Grundfähigkeitsversicherung eher eignen. Auch wenn leichtgradige Vorerkrankungen vorliegen.

  • Ungebunden an Erwerbs- oder Berufsfähigkeit

    Der Erhalt der Grundfähigkeitsrente ist ungebunden an die Erwerbs- oder Berufsfähigkeit. Das heißt, Ihre Kunden erhalten die monatliche Rente, auch wenn sie trotz Beeinträchtigung ihre Tätigkeit ausüben können.

  • Schnelle Prüfung

    Wenn es drauf ankommen, sind wir da: Der Leistungsanspruch Ihrer Kunden wird von uns innerhalb von zehn Tagen geprüft.

Überzeugend für Ihren Vertriebserfolg

Die Leistungen im Überblick

Der Verlust einer Grundfähigkeit führt zu großen Herausforderungen und beeinflusst den Alltag stark. Sichern Sie Ihre Kunden finanziell mit der Grundfähigkeitsversicherung ab.

  • Klare Definition der Leistungsauslöser

    Unsere Versicherungsbedingungen sind einfach, nachvollziehbar und transparent formuliert. Der Verlust einer Grundfähigkeit ist eindeutig definiert.

  • Garantierte Grundfähigkeitsrente

    Solange der Verlust einer Grundfähigkeit besteht, zahlen wir die garantierte Grundfähigkeitsrente aus. Sollte die Grundfähigkeit dauerhaft verloren gehen, erhalten Ihre Kunden die monatliche Rente bis zum vereinbarten Versicherungsende.

  • Leistung ab sechs Monaten Verlust

    Die monatliche Rente wird Ihren Kunden ausgezahlt, wenn für mindestens ein halbes Jahr eine Grundfähigkeit verloren geht.

  • Option zur Nachversicherung

    Der Versicherungsschutz kann zu bestimmten Anlässen, wie zum Beispiel die Geburt eines Kindes oder eine Hochzeit, ohne Gesundheitsprüfung erhöht werden.

  • Wechsel in die BUV möglich

    Der Wechsel in die BUV ist mit Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung möglich. Zusätzlich bei Antritt einer Tätigkeit, sobald das Studium oder die Ausbildung beendet wurde. Der Wechsel ist ohne oder mit vereinfachten Gesundheitsfragen möglich.

    Bei Abschluss vor dem 18. Lebensjahr

  • Option zur Verlängerung

    Bei Erhöhung der Regelaltersgrenze der DRV können Ihre Kunden, ohne erneute Gesundheitsprüfung, die Grundfähigkeitsversicherung verlängern.

  • Sicherheit für Kinder

    Bei uns können die Kinder Ihrer Kunden bereits ab dem 7. Lebensjahr vor dem Verlust einer Grundfähigkeit versichert werden. So können auch berufstätige Eltern finanziell entlastet werden, wenn sie sich bei Verlust einer Grundfähigkeit um ihr Kind kümmern müssen.

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