Neue Regelungen im Beratungsprozess
Rechtssicher beraten.
Mit technischer Unterstützung.
Ein IDD-konformer Beratungsprozess erfordert vor der Antragsstellung zwingend die Prüfung und Dokumentation von Eignung und Angemessenheit.
- Hat der Kunde Kenntnisse und Erfahrungen im Anlagebereich?
- Wie sieht seine finanzielle Situation und Risikotoleranz aus?
Um Ihnen eine rechtssichere Beratung im Rahmen von IDD zu gewährleisten, haben wir die im Bankenvertrieb eingesetzten Antrags- und Beratungssysteme wie WebKIS und agree21 entsprechend angepasst.
Bei Versicherungsanlageprodukten gleichen die Systeme automatisch ab, ob das ausgewählte Produkt für den Kunden geeignet (Eignungsbeurteilung) und angemessen ist (Angemessenheitsprüfung). Wenn das Produkt nicht zum Kunden passt, gibt das System solange eine Fehlermeldung aus, bis die Produktempfehlung stimmig ist. Die Plausibilisierung erfolgt unabhängig davon, ob der Berater den umfänglichen Beratungsprozess nutzt oder direkt in die Modellrechnung einsteigt.
Produkte mit „Beipackzettel“
Seit dem 01. Januar 2018 ist für bestimmte Produkte die Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 anzuwenden. Die Verordnung sieht vor, dass Kleinanleger für verpackte Anlageprodukte und Versicherungsanlageprodukte (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products oder auch „PRIIPs)“ zur Entscheidungsgrundlage vergleichbare Informationen erhalten.
Dafür müssen Ihnen einheitliche Basisinformationsblätter (Key Information Documents oder auch KIDs) zur Verfügung stehen. Diese erhalten die notwendigen Informationen, um eine fundierte Anlageentscheidung treffen sowie unterschiedliche Produkte miteinander vergleichen zu können.
Alle Versicherer müssen im gleichen Design und nach identischen Berechnungen ihre Produkte inkl. Kosten und Chancen-Risikoklasse darstellen. Die Blätter enthalten zudem genaue Beschreibungen des Zielmarktes. Für zertifizierte Produkte (Riester, Basis) wurden ebenso Basisinformationsblätter (BIB) aufgelegt. Die relevanten Produktinformationsblätter sind in unseren Beratungssystemen eingebunden und stehen bei jeder Beratung zur Verfügung. Im Grundsatz ändert sich für Sie damit nichts am Verkaufsprozess.
Die Basisinformationsblätter erreichen Sie über unsere Website .
Künftig muss übrigens auch bei Nicht-Leben-Produkten eine EU-weit einheitliche vorvertragliche Produktinformation eingeführt – ein sogenanntes IPID (Insurance Product Information Document).